Dott-Lila

Kosten und Abrechnung

Verhaltenstherapie ist eine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie benötigen zum Erstgespräch deshalb die elektronische Gesundheitskarte des Kindes/Jugendlichen. 

Meine Praxis nimmt am Angebot der Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche der KV BaWü teil und an den Selektivverträgen (Facharztprogramme vom Mediverbund) BKK VAG (siehe hier Liste der teilnehmenden BKK), AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und GWQ (Daimler BKK) teil, die eine kürzere (oder keine) Wartezeit für Therapieplätze ermöglichen, so lang Sie zeitlich flexibel sind. 

Wenn Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sind, muss kein Antrag auf Bewilligung der Therapie gestellt werden. Wir schreiben Sie im Selektivprogramm für Psychotherapie ein, sobald Ihr Kind/Jugendlicher mit der Therapie beginnt. Die Kosten der Therapie werden im Rahmen der Selektivverträge genauso wie sonst auch von diesen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Falls Ihr Kind privatversichert/Beihilfe-versichert sein sollte, prüfen Sie bitte vor dem Erstgespräch, ob Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bringen Sie entsprechende Formulare bitte zum Erstgespräch mit.

Leistungen der Autismustherapie oder der Lerntherapie bei LRS oder Dyskalkulie, die über die psychotherapeutische Behandlung hinausgehen, sind in der Regel Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX. Wir unterstützen gerne bei der Beantragung.

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